Wählen mit Briefwahl
Antrag_auf_Wahlkarte_für_Gemeinderatswahl_2025.pdf herunterladen (0.46 MB)
Vollmacht_Gemeinderatswahl_2025.pdf herunterladen (0.34 MB)
Für jene, die zur Zeit der Wahl ortsabwesend, sind oder aus gesundheitlichen, Gründen nicht zur Wahl gehen können, gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Dafür benötigen Sie eine Wahlkarte. (siehe Link oben)
Die Wahlkarte können Sie bis spätestens Mittwoch, den 22. Jänner 2025 schriftlich und bis Freitag, den 24. Jänner 2025 um 12 Uhr persönlich am Gemeindeamt beantragen.
Mit dem ausgefüllten Antragsformular und einem Lichtbildausweis kommen Sie anschließend zum Gemeindeamt. Antragstellung ist ab sofort möglich.
Wahlkarten für Angehörige abholen
Wenn Sie eine Wahlkarte für Angehörige oder andere Personen abholen möchten, benötigen Sie neben dem Antragsformular auch eine Vollmacht. Diese Vollmacht können Sie ebenfalls am Gemeindeamt abholen oder finden Sie (siehe oben) auf der Gemeindehomepage als Link zum downloaden.
Wählen im Wahllokal
Jede/r Wahlberechtigte kann am Wahltag ihre/seine Stimme in dem dafür vorgesehenen Wahllokal abgeben.
Mitzubringen sind: Lichtbildausweis und Wählerverständigungskarte.
Wahllokale in Markersdorf-Haindorf
Sonntag, 26.01.2025, Öffnungszeit: 08:00 - 14:00 Uhr
Sprengel 1:
WO: Gemeindeamt Markersdorf-Haindorf, Feuerwehrgasse 2
WER: Markersdorf: alphabetisch von Ahorngasse bis Lindengasse
Sprengel 2:
WO: Gemeindeamt Markersdorf-Haindorf, Feuerwehrgasse 2
WER: Markersdorf: alphabetisch von Margeritengasse bis Wohnpark Ost
Sprengel 3:
WO: Feuerwehrhaus Markersdorf-Markt, Falkenstraße 16
WER: Mitterau, Nenndorf, Poppendorf, Wultendorf
Sprengel 4:
WO: Feuerwehrhaus Haindorf, Winkel 12
WER: Haindorf, Knetzersdorf, Mannersdorf, Mitterndorf, Winkel
Identitätsfeststellung vor der Stimmabgabe:
Die Wählerin oder der Wähler nennt ihren oder seinen Namen, gibt ihre oder seine Wohnadresse an (allenfalls unter Vorlage der amtlichen Wahlinformation) und legt eine Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung vor, aus der ihre oder seine Identität einwandfrei ersichtlich ist.
Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen in Betracht:
• Personalausweis
• Pass
• Führerschein
• überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise