märzenbecher
Natur in Markersdorf
Luftbild von Markersdorf
Schneeglöckchen

Hundeabgabe

Zuständig

Nutzhund


Als Nutzhund wird (zum Beispiel ) EIN Hund anerkannt, wenn er als

  • Jagdhund von beeideten Jagdaufsichtsorganen oder
  • zur Bewachung von Objekten, die mehr als 100 m von einer geschlossenen Ortschaft entfernt sind und gehalten wird.
  • Weitere Ausnahmen finden Sie im NÖ Hundeabgabegesetz 1979

Abgabepflichtiger ist, wer im Gemeindegebiet von Markersdorf-Haindorf einen über drei Monate alten Hund hält.


Kundmachung über die Verordung der Hundeabgabe (612 KB) - .PDF